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Rechtliches
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Das sollte man bei der Buchung eines Mietwagens im Ausland beachten

Das Mieten eines Autos im Urlaubsland ermöglicht es, unabhängig zu sein und vieles auf eigene Faust zu erkunden. Dennoch ist bei der Anmietung eines Mietwagens im Ausland einiges zu beachten.

Um Ärger zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich Zeit zu nehmen, um einen Mietwagen zu finden. Es empfiehlt sich darauf zu achten, was im Preis inbegriffen ist und was nicht. Auch der Versicherungsschutz sollte nicht vergessen werden: Denn schon ein kleiner Kratzer könnte teuer werden.

Das Europäische Verbraucherzentrum klärt auf, worauf man bei Mietwagen im Ausland achten sollte und wo die Tricks der Vermietenden lauern.

Worauf es bei der Buchung eines Mietwagens ankommt - Mietwagenangebote vergleichen

Bei der Wahl des Mietwagenunternehmens ist es ratsam, verschiedene Angebote der Autovermietungen zu vergleichen. Oft gibt es Frühbucherrabatte oder Spartarife. Aber man sollte sich nicht gleich für das günstigste Angebot entscheiden.

Wichtig ist, dass alle gewünschten Leistungen im Preis enthalten sind. Wenn Automietende zum Beispiel den Versicherungsschutz, keine Kilometerbegrenzung, eine oder einen Zusatzfahrer, ein Navigationsgerät oder Kindersitze erst vor Ort hinzubuchen, kann es teuer werden.

Ebenfalls sollte man sich auch über die Seriosität des Anbietenden informieren. Erfahrungsberichte im Internet können hier Aufschluss geben.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es bei der Online-Buchung eines Mietwagens kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Ob und bis wann die Buchung kostenlos storniert werden kann, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei einigen Vermietenden ist eine kurzfristige Stornierung möglich, bei den meisten zwei bis drei Tage im Voraus, bei wenigen gar nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Online-Buchung und Mietvertrag?

Auf die inhaltliche Übereinstimmung von Online-Buchung und Mietvertrag sollte man sich nicht verlassen. Bevor man unterschreibt, sollte man unbedingt den Mietvertrag prüfen.

Viele Urlauberinnen und Urlauber sind der Meinung, dass sie mit der Online-Buchung eines Mietwagens bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Das ist in der Regel nicht der Fall. Das online gebuchte Fahrzeug wird lediglich reserviert. Der eigentliche Mietvertrag kommt erst vor Ort zustande und muss inhaltlich nicht mit der Online-Reservierung übereinstimmen. Zusatzversicherungen und Extras können dann am Schalter gebucht werden.

„Schwarze Schafe“ der Branche verrechnen solche Zusatzprodukte auch ohne Wissen des Mietenden. Wer nicht aufpasst, zahlt so schnell das Doppelte des ursprünglichen Mietpreises. Da das Geld von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht wird, fällt der Betrug oft erst viel später auf.

Tipp

Sollte der Vertrag in einer Sprache abgefasst sein, die man nicht versteht, kann man ihn mit Hilfe der Kamera des Mobiltelefons und einer entsprechenden Übersetzungssoftware (zum Beispiel mit Word Lens oder Google Translate) übersetzen lassen. 

Vorsicht mit Zusatzversicherungen

Es gibt Autovermietungen, die auf den Abschluss von Zusatzversicherungen bestehen. Die Folge ist nicht nur psychischer Druck, sondern manchmal auch die Verweigerung der Herausgabe des Fahrzeugs. Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen!

Wenn man keine zusätzliche Versicherung abschließen will, sollte man auf die Übergabe des Fahrzeugs zu den vereinbarten Konditionen bestehen. Weigert sich der Vermietende, sollten Automietende sich sofort an die Geschäftsleitung der Autovermietung wenden und auch die Vermittlerin oder den Vermittler informieren, über den das Fahrzeug gebucht wurde (auch Broker oder Veranstalter genannt). So lässt sich beweisen, dass sie unter Druck gesetzt wurden und mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren. Gleichzeitig erhöht man die eigenen Chancen, sein Geld zurückzubekommen, sei es für die ungewollte Versicherung oder für die im Voraus bezahlte Miete, wenn man beispielsweise ganz auf das Fahrzeug verzichten muss.

Vollkasko: Ja, aber nur einmal

Für Mietwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Es kann sein, dass man bereits über die Kreditkarte oder durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub versichert ist. Am besten erkundigt man sich vor der Buchung, ob man bereits versichert ist.

In der Regel ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung auch direkt bei der Autovermietung möglich. In diesem Fall sollte darauf geachtet werden, dass man bei der Abholung des Wagens keine andere Vollkaskoversicherung untergeschoben bekommt. Denn die Autovermietungen verdienen an der Versicherung über einen Drittanbieter nichts. Umso motivierter sind sie daher, am Schalter eine eigene, oft unnötige Versicherung aufzudrängen.

Tipp

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat die Mietwagenfirma GOLDCAR und Firefly bereits mehrfach wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu Geldstrafen verurteilt. Zuletzt 2017 und 2018.

Beanstandet wurde vor allem die aggressive Bewerbung von Zusatzprodukten, aber auch die nachträgliche Berechnung von Mikroschäden (kleine Kratzer und Dellen). Leider greifen die Sanktionen nur in Italien. In anderen Ländern, insbesondere in Spanien, wo GOLDCAR und Firefly ebenfalls tätig sind, gibt es weiterhin zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Hauptgrund für Beschwerden sind nach wie vor aufgedrängte Zusatzversicherungen. Längst fallen auch andere Anbietende durch fragwürdige Praktiken auf.

Vorsicht vor No Show-Gebühren

„No Show“ bedeutet, dass der gebuchte Mietwagen nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt wird und die Buchung erlischt.

Der Mietpreis, der im Voraus bezahlt wurde, ist in der Regel verloren. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto für einen Tag oder drei Monate gebucht wurde.

Der Grund für das Nichterscheinen spielt in der Regel keine Rolle. Oft können Reisende ihren Mietwagen nicht abholen, weil der Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Autovermietungen und Autovermittlungen zeigen hier wenig Nachsicht, auch wenn die Flugverspätung durch Unwetter verursacht wurde und die Kundin oder den Kunden keine Schuld trifft.

Wer weiß, dass er oder sie es nicht rechtzeitig zum Mietwagenschalter schafft, sollte telefonisch Bescheid geben. Das kann helfen, ist aber keine Garantie dafür, dass die No-Show-Gebühr erlassen wird.

Große Anbietende mit für Verbraucherinnen und Verbraucher ungünstigen No-Show-Klauseln sind beispielsweise Rentalcars, DoYouSpain und Argus Car Hire (CarTrawler). 

Das Einbehalten des Mietpreises ohne Fahrzeugübergabe ist nach deutschem Recht unzulässig. Viele Vermittlungen haben jedoch ihren Sitz im Ausland, etwa in Großbritannien oder den Niederlanden. Dort gibt es zum Teil andere Rechtsauffassungen über die Zulässigkeit solcher Klauseln.

Zum besseren Verständnis: Wenn man über ein Online-Portal bucht, reserviert man einen Mietwagen über einen Vermittelnden. An diesen zahlt man in der Regel den gesamten Mietpreis im Voraus. Bei nicht Erscheinen (no show), behält dieser das Geld. Die Autovermietung verdient also nichts und gibt den Wagen auch nicht heraus. Für den Vermittelnden hingegen ist es ein lukratives Geschäft. Er behält neben seiner Provision den vollen Mietpreis.

Das EVZ bietet zu diesem Thema ein Video an, dass Interessierte hier anschauen können. Zudem gibt die kostenfreie Broschüre – Mit dem Mietwagen durch Europa – alle wichtigen Informationen für die Buchung und Rückgabe eines Mietwagens.

Kaution für den Mietwagen - oft ist eine Kreditkarte erforderlich

Um sich gegen eventuelle Schäden am Mietwagen abzusichern, verlangen fast alle Autovermietungen eine Kaution. Dazu wird in der Regel ein Betrag auf der Kreditkarte blockiert.

Kann bei der Abholung keine „echte“ Kreditkarte vorgelegt werden oder reicht das Guthaben nicht aus, verweigern manche Autovermietungen die Herausgabe des Fahrzeugs oder verlangen den Abschluss einer Zusatzversicherung.

Wichtig zu wissen: Die meisten in Deutschland ausgegebenen kostenlosen Kreditkarten (Visa und Mastercard) werden inzwischen als Debitkarten herausgegeben. Das sollte auch auf der Karte vermerkt sein. Echte Kreditkarten kosten in der Regel extra. Aber auch mit einer Debitkarte (keine EC-Karte!) sollte es möglich sein, eine Kaution zu hinterlegen. 

Bei Uneinsichtigkeit des Autovermietenden sollte man sich direkt bei der Geschäftsführung und dem Vermittelnden beschweren und dies dokumentieren.

Dem EVZ Deutschland liegen unter anderem Beschwerden über folgende Autovermietungen vor, die sich geweigert haben, eine Debitkarte am Schalter zu akzeptieren:

  • Goldcar
  • OK Mobility
  • Sicily by Car
  • Active Car Rental
  • Green Motion 
  • ClickRent 

Wichtig bei Abholung und Rückgabe des Mietfahrzeugs

Bei der Übernahme des Fahrzeugs müssen der Führerschein, der Personalausweis und eine auf den Namen des Hauptmietenden ausgestellte Zahlkarte vorgelegt werden. In einem Übergabeprotokoll sollte der Vermietende alle Schäden am Fahrzeug schriftlich festhalten. Auch kleine Kratzer und Dellen sollten genau dokumentiert werden. Am besten ist es, Fotos zu machen oder ein Video zu drehen, das den Zustand des Fahrzeugs zeigt.

Das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben sollte vermieden werden. Denn in diesem Fall hat man keinen Einfluss auf den Inhalt des Protokolls, das bei der Rückgabe erstellt wird. Außerdem kann man für Schäden haftbar gemacht werden, die bis zur Öffnung der Station entstehen. Dieses Risiko besteht insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Platz abgestellt wird.

Volltankregelung (Full-to-Full)

Bei der Buchung eines Mietwagens sollte auf eine Volltankregelung geachtet werden. Dabei erhält man bei der Übergabe ein vollgetanktes Fahrzeug und muss dieses auch vollgetankt zurückgeben.

Meist ist die Full-To-Full-Regelung günstiger als die Tankpauschale des Mietwagenanbietenden.

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Verkehrsunfall mit dem Mietwagen

Bei einem Verkehrsunfall mit dem Mietwagen sind die im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht auszufüllen. Dies gilt auch, wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Sonst läuft man Gefahr, den Schaden trotz Versicherung selbst bezahlen zu müssen. Außerdem sollte man sich nach einem Unfall sofort mit der Vermietung in Verbindung setzen.

Strafzettel und Bußgelder: Wer muss zahlen?

Für Verkehrsverstöße haftet die Mieterin oder der Mieter des Fahrzeugs. Die Daten der fahrenden Person erhält die zuständige Behörde von der Autovermietung.

Wichtig ist zu beachten, dass im Vergleich zu Deutschland die Bußgelder im Ausland deutlich höher sind. Zudem machen die EU-Mitgliedstaaten zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünderinnen und -sünder auch grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.

Für die Übermittlung der Fahrerdaten verlangen die meisten Autovermietungen eine Bearbeitungsgebühr (circa 40 Euro). Diese Praxis ist umstritten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat im Juni 2022 entschieden, dass eine solche Bearbeitungsgebühr in Italien unzulässig ist.

Mietwagenfirmen in anderen Ländern werden jedoch wahrscheinlich weiterhin eine Bearbeitungsgebühr erheben, solange es in dem jeweiligen Land keine gerichtliche Entscheidung gibt, die dies verbietet. Ist man damit nicht einverstanden, kann man versuchen, den Betrag von der eigenen Kreditkarte zurückbuchen zu lassen (sogenanntes Chargeback). In diesem Fall müsste der Vermietende die Forderung gerichtlich geltend machen, was in der Regel nicht geschehen wird. 

Verkehrsrechtsschutz im Ausland

Andere Länder, andere Gesetze. Wenn man im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Gesetzeslage nicht kennt, riskiert man erhebliche Probleme im Ausland, sein Recht durchzusetzen. Das kann Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Zudem kann der Prozess langwierig und teuer werden. Die vom BDAE gemeinsam mit der ARAG entwickelte Rechtsschutzversicherung fürs Ausland – EXPAT LEGAL – bietet kompetente Hilfe in allen Rechtsfragen rund um den privaten Lebens- und Verkehrsbereich.

Bei Fragen steht unser Team beratend zur Seite: 

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+49-40-306874-23

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Videotipp: Verrückte Verkehrsregeln im Ausland

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Manche Verkehrsgesetze sind in anderen Ländern besonders verrückt. Auslandsexperte Torben stellt in diesem Video eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit vor.

RECHTLICHES verrueckten Verkehrsregeln

Wussten Sie zum Beispiel, dass im amerikanischen Denver sonntags keine schwarzen Autos fahren dürfen? Oder dass Frauen in einer Stadt in Virginia nicht mit dem Auto auf die Hauptstraße dürfen? Und in Österreich braucht die Polizei kein Blitzgerät, um für zu schnelles Fahren zu bestrafen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.