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Rechtliches

So geht es nach der FTI-Pleite für Reisende weiter

© kinomaster, AdobeStock

Knapp einen Monat ist die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Group bekannt – und inzwischen steht auch fest, wie es in Bezug auf gebuchte Reisen weitergeht.

Am 3. Juni 2024 stellte die FTI Touristik GmbH einen Antrag auf Insolvenz und machte somit die Pleite der übergeordneten FTI Group bekannt. Zur Unternehmensgruppe gehören unter anderem Reisespezialisten wie 5 vor Flug, BigXtra und youtravel.com. Für die Mitarbeitenden der einzelnen Firmen, die sich ganz allgemein um ihre finanzielle Zukunft sorgen müssen, war die Insolvenz ein großer Schock. Darüber hinaus sahen sich zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher plötzlich mit der Frage konfrontiert, ob ihr bald anstehender Urlaub ins Wasser fallen würde – und das pünktlich zum Beginn der Sommerreisezeit.

Kurz darauf gab das Unternehmen bekannt, alle Reisen bis zum 7. Juli 2024 abzusagen. Mitte des Monats klärte Axel Bierbach, der vorläufige Insolvenzverwalter, auf, dass auch alle Reisen nach diesem Termin ins Wasser fallen werden. Zwar hätten sich die FTI Group zusammen mit der Insolvenzverwaltung und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in produktiven Verhandlungen mit anderen Reiseunternehmen befunden – mit dem Ziel, dass diese die gefährdeten Reisen und andere Leistungen unter ihrem Namen übernehmen sollten. Doch es war keine Lösung absehbar, die alle Beteiligten zufriedengestellt hätte: „In intensiven Verhandlungen mit verschiedenen Wettbewerbern haben wir zunächst vielversprechende Lösungsansätze gesehen. In der Kürze der Zeit konnten wir jedoch kein überzeugendes Ergebnis für eine Übernahme der bei FTI und BigXtra gebuchten Pauschalreisen erzielen“, so Axel Bierbach. Um Reisenden wie auch der Belegschaft Planungssicherheit in der mittlerweile angebrochenen Reisezeit geben zu können, hat die FTI Gruppe nun alle Reisen abgesagt.

Geld zurück bei Pauschalreisen

Aufatmen können alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die über FTI oder eines ihrer Tochterunternehmen eine Pauschalreise gebucht haben. Dabei handelt es sich um Reisen, bei denen mehrere Leistungen zum Zwecke der gleichen Reise gebündelt gebucht werden – beispielsweise dann, wenn man zum Hin- und Rückflug gleich auch das Hotel reserviert.

Wer eine solche Pauschalreise gebucht hat und nun die Reise nicht mehr antreten kann, soll das verlorene Geld durch den DRSF erhalten. Bei diesem Reisesicherungsfonds handelt es sich um einen von der Reisewirtschaft organisierten Fonds, der bei Unternehmenspleiten im Reisebereich aufkommen und die Reisenden finanziell auffangen soll.

Notfall-Topf der Reisebranche

Zwar bestanden bereits Anfang der 2000er Jahre schon politische Bestrebungen, größere finanzielle Rücklagen für mögliche Insolvenzen in der Reisebranche zu bilden. Ins Leben gerufen wurde der DRSF aber nach der Insolvenz von Thomas Cook. 2019 hatte das Unternehmen nicht über ausreichende Rücklagen verfügt und konnte Kundinnen und Kunden nur einen Bruchteil des Preises für ausgefallene Flüge zurückzahlen – für den Rest musste damals die öffentliche Hand aufkommen. Die Corona-Pandemie brachte die Reisebranche in noch viel größerem Maße ins Straucheln, was die Notwendigkeit eines gemeinsamen Fonds weiter untermauerte. 2021 wurde der DRSF schließlich ins Leben gerufen.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zunächst nicht tätig werden. Denn der DRSF wendet sich selbstständig an die Betroffenen. Dazu soll ein Online-Erstattungsportal geöffnet werden, bei dem sich die Betroffenen nach Kontaktaufnahme durch den DRSF registrieren können. Zunächst wendet er sich allerdings denjenigen Reisenden zu, die bereits im Ausland sind. Und da der Fonds noch eine junge Institution ist, gibt es noch keinerlei Erfahrungswerte, wie lange ein Auszahlungsverfahren dauern wird.

Ohnehin heißt es auf der Info-Seite der FTI Group, dass man mit Forderungen zur Insolvenztabelle auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten müsse. Erst dann erhielten betroffene ein Gläubigeranschreiben mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Diese ist nötig, um eine Forderung anzugeben.

Generell nicht betroffen sind übrigens Reisen, die zwar über Portale von FTI Touristik, sonnenklar.tv oder BigXtra Touristik gebucht wurden, aber eigentlich von anderen Reiseunternehmen angeboten und durchgeführt werden.

Der DRSF kommt explizit nur für verlorene Kosten bei Pauschalreisen auf. Individualreisende, die sich die einzelnen Leistungen und Etappen der Reise einzeln gebucht haben, können sich nicht auf diesen Rettungsschirm verlassen. Anders als Pauschalreisende können und sollten sie also selbst aktiv werden, um sich ihr Geld anderweitig zurückzuholen.

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Was sonst zu beachten gilt

Möglicherweise verlangen Einzelanbietende wie Hotels oder Mietwagen-Vermietungen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun für die ausgefallene Zahlung durch FTI einspringen müssten. In diesem Fall sollte man nicht unhinterfragt einwilligen und zahlen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angibt, kann man sich stattdessen per Notfallnummer an FTI wenden und klären, ob durch den DSRF eine offizielle Kostenübernahme erfolgt. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon gezahlt haben, ist es wichtig, die Quittung vorweisen zu können, um das Geld vom DSRF nachträglich zurück zu erhalten.

Wer sich in Bezug auf das Insolvenzverfahren auf dem Laufenden halten will, sollte aktuelle Meldungen der FTI Group im Auge behalten. Detaillierte Infos zum Rückzahlungsprozess für Pauschalreisende bietet die Website des DSFR. Auch die Verbraucherzentrale Nordhein-Westfalen bietet einige Informationen zum Thema

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.