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Rechtliches
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Reisepass: Dies ist in puncto Gültigkeit, Beantragung und Neuregelungen zu beachten

Inhaberinnen und Inhaber eines deutschen Reisepasses haben visumfreien Zugang zu 194 Ländern der Welt. 

Damit gehört er neben den Pässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den mächtigsten Reisepässen der Welt. Wer wie lange wohin mit dem kleinen weinroten Heftchen reisen darf und welche Neuerungen die Beantragung des Passes ab dem kommenden Jahr erleichtern, erklären die Expertinnen und Experten von ARAG. Außerdem nennen sie einige Möglichkeiten, wie Reisende trotz eines abgelaufenen Passes nicht auf ihren Urlaub verzichten müssen.

Deutscher Reisepass

Um außerhalb der Europäischen Union zu reisen, wird ein Reisepass benötigt. Der Personalausweis ist dafür nicht mehr ausreichend. Übrigens: Nach dem Brexit im Oktober 2021 gilt der Personalausweis auch nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

Der elektronische Pass (ePass) hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren für Personen, die mindestens 24 Jahre alt sind, ansonsten gilt dieser sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Reisepass nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden. Einige Reiseländer verlangen bei der Einreise eine Restgültigkeit von sechs Monaten. Das ARAG-Team rät daher, spätestens sechs Monate vor Ablauf einen neuen Reisepass zu beantragen. Über die Bestimmungen der einzelnen Länder informiert das Auswärtige Amt auf seiner Webseite. 

Seit 2017 befindet sich auf der Datenkarte des Reisepasses ein kontaktloser Chip. Er enthält die persönlichen Daten aus dem Passbuch, das biometrische Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke der ausgewiesenen Person. Der ePass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro, ansonsten 37,50 Euro.

Wenn der Reisepass weg ist

Wer den Reisepass verliert oder wem er gestohlen wird, sollte dies umgehend bei der Polizei oder einem Bürgeramt melden. Geht der Pass im Ausland verloren, sollten sich Reisende auch dort an die örtliche Polizei wenden, da für die Ausstellung von Ersatzdokumenten in der Regel das Polizeiprotokoll benötigt wird. Außerdem sollten sich Betroffene an die Auslandsvertretung im jeweiligen Reiseland wenden, um die nächsten Schritte zu klären.

Übrigens: Wird das Dokument zwischenzeitlich wieder aufgefunden, muss das ebenfalls persönlich beim Bürgeramt gemeldet werden, damit der Fahndungsaufruf aus dem polizeilichen Sachfahndungsbestand gelöscht werden kann. Danach kann der Reisepass bis zu seinem Ablauf im Inland wieder normal genutzt werden. Ob und inwieweit die Nutzung des Reisepasses nach einem Wiederauffinden im Ausland problemlos möglich ist, kann nicht so einfach gesagt werden. Je nach Reiseland können ausländische Behörden wiedergefundene Dokumente einziehen oder nicht anerkennen. Die ARAG-Redaktion rät daher, auf die Nutzung eines solchen Reisepasses zu verzichten und nach der Rückkehr nach Deutschland einen neuen Reisepass zu beantragen.

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Der Express-Reisepass

Wenn der Reisepass abgelaufen oder unauffindbar ist, gibt es schnelle Hilfe. Wer bis zum Reiseantritt noch drei bis vier Werktage Zeit hat, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der reguläre Reisepass ist auch der Expresspass zehn Jahre gültig. Auch hier sind ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Identitätsnachweis erforderlich. Das kann der Personalausweis, ein abgelaufener Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings weisen die Autorinnen und Autoren von ARAG darauf hin, dass die Express-Variante teurer wird. Hier wird eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro erhoben.

Vorläufiger Reisepass

Wer am Tag der Abreise feststellt, dass der Reisepass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zur Gemeindeverwaltung zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Dieser enthält keinen Chip und ist nur ein Jahr gültig. Auch dafür werden ein aktuelles biometrisches Foto und ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings handelt es sich dabei um ein absolutes Notfalldokument, das nicht in allen Ländern anerkannt wird. Damit kann man zum Beispiel nicht in die USA einreisen. Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.

Der Last-Minute-Pass

Die Bundespolizei hilft in letzter Minute und stellt kurzfristig einen so genannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen gibt es zum Beispiel an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient ein abgelaufenes Reisedokument. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Personalausweis, einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass, oder einen Führerschein mit Lichtbild handelt. Dieses Dokument gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. 

Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erkennen übrigens auch einige andere Länder wie Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei kann man mit dem Reiseausweis allerdings nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis im Vorfeld der Reise online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und ihn dann am Flughafen oder bei einer der anderen hinterlegten Stellen abholen. Derzeit kostet das Dokument acht Euro.

Wie reist man mit zwei Staatsangehörigkeiten?

Wer zwei Staatsangehörigkeiten besitzt und in einen Staat reist, dessen Staatsangehörigkeit sie oder er ebenfalls besitzt, sollte die Ausweisdokumente ebendiesen Staates benutzen. Wer beispielsweise als Doppelstaatlerin oder Doppelstaatler einen deutschen und einen weiteren Reisepass besitzt, sollte den deutschen Reisepass benutzen, um in Deutschland einzureisen, so die ARAG-Recherche.

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Wann sind zwei Reisepässe angebracht?

In einigen Staaten kann es zu Problemen bei der Einreise kommen, weil aus dem Reisepass ersichtlich ist, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Reisepasses bereits in einem anderen Staat gewesen ist. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen zweiten Reisepass zu beantragen. 

Dazu müssen die Reisepläne nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Flugtickets, eine Bestätigung des Arbeitgebenden oder Schriftverkehr mit einer Geschäftspartnerin oder einem Geschäftspartner. Auch für Globetrotter gibt es die Möglichkeit, sich einen zweiten Reisepass ausstellen zu lassen. Sind Weltenbummler bereits unterwegs, sollten sie sich an eine Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes wenden.

Bald schneller zum Pass gelangen

Dank Digitalisierung und Entbürokratisierung soll man ab Mai 2025 schneller zum Reisepass kommen. Für die Beantragung reicht dann ein digitales Passfoto. Dafür werden und sind auch teilweise schon Selbstbedienungsstationen in den Behörden eingerichtet. Außerdem entfallen einige unbequeme Behördengänge, denn man kann sich Reisepässe (und auch Personalausweise) per Postdirektversand zuschicken lassen. Voraussetzung dafür ist laut ARAG allerdings eine inländische Meldeadresse. Ab 2025 wird es eine elektronische Erinnerung per E-Mail geben, damit rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neues Dokument beantragt werden kann.

Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann nach Informationen der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeit beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht der Personalausweis aus. Bestehende Kinderreisepässe bleiben sechs Jahre gültig und können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juni 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.