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Rechtliches
© Halfpoint, AdobeStock

Mit diesen Bußgeldern müssen Radfahrer*innen bei Verkehrsverstößen in Europa rechnen

Das Fahrrad erweist sich beim Städtetrip immer mehr als flexible Alternative zu Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln, die zudem noch Spaß macht. Doch wie sieht es in verschiedenen europäischen Metropolen mit Bußgeldern für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Regelverstößen aus? Das hat buycycle, eine Online-Plattform für gebrauchte Fahrräder, in einer Analyse untersucht.

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann Staus und überfüllte Busse umgehen und kommt schneller voran als zu Fuß. Vor allem urbane Sightseeing-Touren mit dem Rad erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn so kann man die Metropole aus einer anderen Perspektive erleben und in kurzer Zeit viele verschiedene Ecken erkunden. Doch im Urlaub nimmt man vieles oft entspannter wahr als zu Hause und so kann es leicht passieren, dass man mit dem Fahrrad unbeabsichtigt gegen die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Regeln verstößt. Die möglichen Bußgelder sind in Europa sehr unterschiedlich.

Im Dunkeln ohne Licht: gefährlich und teuer

Gerade Radfahrerinnen und Radfahrer müssen im Straßenverkehr gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Übersehen zu werden, kann für sie schnell lebensgefährlich werden. Deshalb ist eine entsprechende Beleuchtung vorgeschrieben, damit Radfahrende auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen sind. Wer diese Vorschrift ignoriert, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit und die anderer, sondern muss auch mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Finger weg vom Handy beim Radfahren

Die Nutzung des Smartphones während des Radfahrens ist riskant. Zum einen stellt das einhändige Fahren ein Sicherheitsrisiko dar, zum anderen lenkt das Telefonieren vom Straßenverkehr ab. In Madrid wird diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet, in Rom mit 161 Euro. Interessanterweise liegt die italienische Hauptstadt damit nicht einmal an der Spitze der Strafen in Italien. In Venedig kann das Bußgeld sogar bis zu 200 Euro betragen.

Um das Handy dennoch für das Nötigste, wie zum Beispiel die Navigation, nutzen zu können, kann eine entsprechende Halterung am Lenkrad angebracht werden. In Berlin wird die Benutzung eines Mobiltelefons während einer Fahrradtour mit 55 Euro geahndet, die Benutzung eines Mobiltelefons mit einer entsprechenden Halterung ist jedoch erlaubt. Ähnlich wie beim Autofahren ist es in Deutschland auch erlaubt, beim Radfahren eine Freisprecheinrichtung zu benutzen.

Radwege als Sicherheitsmaßnahme für alle Verkehrsteilnehmenden

In den meisten europäischen Großstädten gibt es klare Trennungen zwischen Rad- und Fußwegen, um eine sichere Umgebung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren. Darüber hinaus können speziell ausgewiesene Routen dazu beitragen, den Verkehrsfluss in Großstädten zu verbessern. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die optimalen Routen für eine Städtetour zu informieren. Wer sich nicht an die ausgewiesenen Routen hält, muss in Luxemburg mit einem Bußgeld von 175 Euro rechnen. In Berlin und Rom ist die Strafe mit 20 respektive 25 Euro deutlich geringer.

RECHTLICHES Die teuersten Bussgelder fuer Fahrradfahrende in Europa

Hohe Bußgelder für das Ignorieren einer roten Ampel

Das Überqueren einer roten Ampel kann für alle Verkehrsteilnehmenden gefährlich sein und im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben. Deshalb werden Verstöße gegen diese Regel in vielen Ländern mit hohen Geldstrafen geahndet. In Athen kann das Ignorieren einer roten Ampel bis zu 700 Euro kosten. Auch in Rom wird mit 613 Euro viel Geld fällig. In Berlin beträgt die Strafe für das Überfahren einer roten Ampel immerhin noch 60 Euro, während Warschau vergleichsweise moderate 23 Euro verhängt.

Alkoholisiert Fahrrad fahren

In den einzelnen Ländern gibt es sehr unterschiedliche Gesetze und Bußgelder für Radfahren unter Alkoholeinfluss. In Berlin können bereits 0,3 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, während Radfahrerinnen und Radfahrer in ganz Deutschland ab 1,6 Promille mit einem Bußgeld rechnen müssen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Einkommen und kann unterschiedlich ausfallen. Außerdem droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

In Italien liegt die Promillegrenze nach einer durchzechten Nacht bei 0,5 Promille. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Wert festgestellt, ist ein Bußgeld ab 545 Euro fällig. In Stockholm oder Oslo gibt es keine festgelegte Promillegrenze, ab der man nicht mehr fahren darf. Bei einem Unfall droht jedoch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit.

London hat eine Null-Toleranz-Politik und daher ist es ratsam, das Fahrrad zu schieben, wenn man Alkohol getrunken hat. Sonst kann es teuer werden, denn es können Bußgelder bis zu umgerechnet  1.113 Euro erhoben werden.

Auch diese Regeln sind zu beachten

Neben den genannten Regeln, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleisten sollen, gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die es in Deutschland zum Teil nicht gibt und die Radfahrerinnen und Radfahrer im Ausland daher unangenehm überraschen können.

So ist es beispielsweise in Madrid verboten, auf dem Fahrrad Musik über Kopfhörer zu hören, da dadurch die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen und wichtigen Warnsignalen wie Autohupen oder Fußgängerrufen beeinträchtigt wird. Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet werden. In Rom hingegen sind Headsets oder Kopfhörer erlaubt, solange nur ein Ohr bedeckt ist. Ganz anders in Deutschland: Hier sind Kopfhörer nicht ausdrücklich verboten.

Grundsätzlich ist das Nebeneinanderfahren in den meisten Ländern erlaubt, solange der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Die konkreten Gesetze unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land. In der Schweiz beispielsweise ist das Nebeneinanderfahren in Gruppen von mehr als zehn Personen erlaubt. Fährt man jedoch in Bern an Stellen parallel, an denen dies nicht erlaubt ist, kann dies mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden.

In Spanien besteht außerhalb geschlossener Ortschaften Helmpflicht für alle Radfahrerinnen und Radfahrer, wobei Kinder unter 16 Jahren immer einen Helm tragen müssen. In Ländern wie Frankreich, Italien oder Kroatien ist das Tragen einer Warnweste unter bestimmten Bedingungen Pflicht, zum Beispiel nachts oder beim Durchfahren von Tunneln.

Für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland gilt: Jede Handlung, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährdet und mit einem Bußgeld von mehr als 60 Euro belegt ist, kann mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Ein Beispiel ist das Überfahren einer roten Ampel. 

Videotipp: Verrückte Verkehrsregeln im Ausland

Nicht nur, wenn man mit dem Rad unterwegs ist, muss man bestimmte Regeln beachten, um das Zahlen von Bußgeldern zu vermeiden. Viele Reisende buchen gerne einen Mietwagen im Ausland. Auch hier gelten in den Ländern weltweit unterschiedliche Vorschriften. Einige sind ganz besonders kurios.

In diesem Video gibt Auslandsexperte Torben Roß eine kleine Auswahl der verrücktesten Verbote weltweit.

RECHTLICHES verrueckten Verkehrsregeln

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juni 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.