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Rechtliches
© Liubomir, AdobeStock

Achtung vor neuer Betrugsmasche bei Booking.com

Bereits seit einigen Monaten hat die Onlineplattform Booking.com es mit Betrugsversuchen auf ihrer Plattform zu tun. Das Prinzip ist folgendes: Nach einer tatsächlichen Buchung meldet sich scheinbar die gebuchte Unterkunft und bittet darum, die Kreditkartendaten auf einer anderen Internetseite erneut einzugeben. Doch die Unterkunft hat diese Nachricht gar nicht verschickt! Die Verbraucherzentrale gibt hilfreiche Tipps, wie man den Betrug erkennen und sich schützen kann.

Bucht man die Unterkunft für die nächste Reise eüber eine Buchungsplattform, sollte auch die Bezahlung nur über ebendiese Plattform abgewickelt werden. Ebenso sollte die Kommunikation am besten nur über die Plattform mit der gebuchten Unterkunft stattfinden. Dieser Tipp gilt grundsätzlich bei der Nutzung von Plattformen, um sich vor Betrug zu schützen. Was aber macht man in dem Fall, wenn Nachrichten genau über die Plattform kommen und man zunächst gar nicht erkennt, dass nicht die oder der Anbietende der Unterkunft, sondern Kriminelle dahinterstecken?

So läuft die Betrugsmasche ab

Die neuste Betrugsmasche, auf die Kundinnen und Kunden bei booking.com achten sollten, sieht folgendermaßen aus: Nach der Buchung einer Unterkunft auf booking.com erhalten Kundinnen und Kunden eine Nachricht, dass sie ihre Zahlungsdaten nochmals eingeben müssen. Das sollte in keinem Fall gemacht werden!

Kriminelle haben scheinbar die Möglichkeit, die echten Buchungsdaten abzugreifen und sich als das Hotel, die Ferienunterkunft oder Pension auszugeben. Für Betroffene wirkt es daher glaubhafter und sie laufen Gefahr, in eine Betrugsfalle zu tappen.

Betroffene hatten sich an die Verbraucherzentrale gewandt und ihre Fälle geschildert. So berichtete beispielsweise ein Betroffener, dass er direkt im Nachrichtenportal von booking.com vom Hotel angeschrieben und zur Verifizierung der Zahlungsdaten aufgefordert wurde. Parallel dazu erhielt er eine WhatsApp mit echtem Namen sowie dem Namen des gebuchten Hotels. Auch der Buchungszeitraum und die Buchungsnummer waren richtig.

In der WhatsApp-Nachricht, die von einem Absender „B2chat“ stammte, sollte der Betroffene über die Nachricht noch einen Verifizierungsprozess bei booking.com abschließen. Passend dazu hieß es in der Nachricht der booking.com-App: „Aufgrund einer Aktualisierung der Buchungsregeln sind wir gezwungen, eine zusätzliche Kartengarantie zur Sicherung Ihrer Unterkunft zu verlangen.“ Über einen Link zu einer fremden Internetseite sollte dieser dann Kreditkartendaten eingeben.

Die verlinkte Internetseite stammte aber weder vom gebuchten Hotel noch von booking.com, was der Betroffene glücklicherweise bemerkte. Hätte er dort seine Kreditkartendaten eingegeben, hätten die Kriminellen diese erhalten und dann zum Beispiel versuchen können, mit seinen Kartendaten einzukaufen. Die Seite sah der echten booking.com-Seite sehr ähnlich, allerdings stimmte die Internetadresse oben in der Adressleiste nicht.

Wann die Betrugsnachrichten eintreffen, ist unterschiedlich. Einige Betroffene berichten von solchen Meldungen kurz nach der Buchung, andere von mehreren Wochen nach der Buchung. Auch unserer Mitarbeiterin ist dies schon widerfahren. Hier kam nach zwei Tagen der Buchung eines Hotels die Nachricht, man möge nochmals die Zahlungsdaten bestätigen, da die Buchung ansonsten storniert werden würde. Zum Glück kam ihr das Ganze komisch vor und sie kontaktierte booking.com direkt, die über den Betrug aufklären konnten.

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Sicherheitsleck bei booking.com?

Booking.com bestreitet, dass es ein Sicherheitsleck oder eine Schwachstelle gibt, über das die Daten von Kundinnen und Kunden abfließen, über die dann Kriminelle in die Accounts der Unterkünfte gelangen können. Auf Nachfrage von verbraucherzentrale.de erklärte booking.com, dass Mitarbeitende der Unterkünfte durch Phishing dazu verleitet worden seien, einen unerlaubten Zugriff auf ihr booking.com-Konto zu ermöglichen. „Die Betrüger versuchen dann, sich als Unterkunftspartner auszugeben, um von Kunden eine Zahlung zu verlangen, die nicht in der Buchungsbestätigung vorgesehen ist.“

So kann man sich schützen

Am besten ist es, die Zahlungsmöglichkeit „Zahlung in der Unterkunft“ zu nutzen, sofern diese angeboten wird. Auch sollte man ausschließlich die Zahlungsmöglichkeiten innerhalb der Buchungsplattform nutzen. Erhält man nach der Buchung eine Nachricht, dass etwas nicht funktioniert hat, sollte man sich an den Kundenservice der Buchungsplattform wenden oder die gebuchte Unterkunft anrufen. Booking.com weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden bei legitimen Transaktionen in der Regel nicht aufgefordert werden, sensible Informationen wie Kreditkartendaten per E-Mail, Chat, SMS, WhatsApp oder Telefon weiterzugeben.

Wenn man dennoch auf Betrügende hereingefallen ist und seine Kreditkartendaten auf einer fremden Website angegeben hat, sollte man sich umgehend an seine Bank wenden. Möglicherweise kann sie das abgebuchte Geld zurückholen. In jedem Fall ist es ratsam, die Kreditkarte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Betrugsversuche auch auf anderen Plattformen

Ende Januar 2024 meldete eine Betroffene der Verbraucherzentrale NRW eine weitere Masche: Sie wollte eine Wohnung auf der Plattform Airbnb buchen. Ob die Anzeige für die Wohnung echt war, ist unklar. Der Vermieter schrieb ihr, die Buchung solle „aus Kostengründen“ über booking.com erfolgen. Dort würde sie eine Einladung erhalten. Diese kam dann auch per E-Mail - allerdings auf eine Website, die nicht booking.com war, sondern nur so aussah. Auch hier stolperte die Konsumentin über die Internetadresse der Seite. Diese lautete (hier teilweise unkenntlich gemacht und gekürzt) „booking.com-invitation-reservation-xxxx.live“. Dass booking.com am Anfang steht, soll verwirren. Es handelt sich um eine sogenannte Subdomain der eigentlichen Adresse „com-invitation-reservation-xxxx.live“, die mit dem Anbieter booking.com nichts zu tun hat.

Leider ist man vor solchen kriminellen Machenschaften nicht geschützt und muss sorgsam darauf achten, was sich hinter fragwürdigen Nachrichten verbirgt, die in Zusammenhang mit getätigten Onlinebuchungen stehen. Besonders wichtig ist, nicht in Panik zu geraten und unüberlegt auf irgendwelche Links zu klicken. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam, direkt bei der Unterkunft oder Online Plattform anzurufen und den Vorgang zu schildern beziehungsweise zu hinterfragen.

Die Verbraucherzentrale bietet Hilfe beim Klären der Probleme mit der Unterkunft, dem Buchungsportal oder der Bank an. Dazu kann man auf der Webseite schauen, welche Verbraucherzentrale in der Nähe liegt

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Mai 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.