Skip to main content
Travel

Eurowings darf Flüge nicht als CO2-neutral bewerben

© malp, AdobeStock

Wie das Landgericht Köln bestätigt hat, reichen die angebotenen Kompensationszahlungen nicht aus, um die Eurowings-Flüge als CO2-neutral zu bezeichnen.

Mit dem Urteil hat das Landgericht Köln einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat damit der Fluggesellschaft untersagt, Flugreisen, deren Emissionen mit wenigen Euro kompensiert werden, in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung geschehenen Form als „CO2-neutral“ zu bewerben (Az: 81 O 32/23). Das Gericht sieht das Urteil darin begründet, dass die Waldschutzprojekte, mit deren Unterstützung die CO2-Emissionen der Flüge ausgeglichen werden sollten, schon wegen ihrer kurzen Laufzeit diesen Ausgleich gar nicht erreichen könnten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert „Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr ‚CO2-neutrale‘ Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind.

Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, ihre Flüge durch einen geringen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte vermeintlich „CO2-neutral“ zu stellen. Doch diese Waldprojekte werden nicht für dieselbe Dauer betrieben, die das Kohlenstoffdioxid, das die Flugzeuge ausstoßen, in der Atmosphäre verbleibt.

Viele Unternehmen bewerben Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“ oder gar „klimapositiv“. Die Argumentation stütz sich hierbei darauf, dass die eigene Klimabelastung dadurch ausgeglichen wird, dass andere, klimaschützende Projekte aus der eigenen Tasche oder der der eigenen Kundinnen und Kunden gefördert werden. Seit Frühjahr 2022 hat die DUH, die diese Praxis in großen Teilen als irreführende Werbung ansieht, über 40 juristische Verfahren gegen zahlreiche Unternehmen eingeleitet, so auch die Klage gegen Eurowings vor dem Kölner Landgericht.

Europäische Union geht gegen Greenwashing vor

Auch die EU will verstärkt gegen „Greenwashing“ vorgehen. „Greenwashing“ meint die Praxis, ein Produkt oder eine Dienstleistung fälschlicherweise oder zumindest auf übertriebene Weise als umweltfreundlich darzustellen. Ende März traten neue EU-Verbrauchervorschriften in Kraft, die Unternehmen verbieten, sich vage als „grün“ oder „umweltfreundlich“ zu präsentieren, wenn sie diese Behauptung nicht nachweisen können. Außerdem soll ein einheitliches Etikett eingeführt werden, das Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller gibt, die auch einen Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält. Ziel ist, dass Privatpersonen besser über ihr Produkt informiert werden und somit eigene Entscheidungen treffen können, ob sie das Produkt nutzen wollen oder nicht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Mai 2024 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.